BEHV
Anlage 1(zu § 19 Absatz 2) Kontoarten
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Name der Kontoart | Eröffnung auf Antrag von | Kontoinhaber | Für Kontoart vorgesehene Vorgänge und Transaktionen | Angaben zur Eröffnung der Kontoart |
| Abgabekonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31, 32 und 37 | entfällt |
| Compliance-Konto | Verantwortlicher | Verantwortlicher | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 37 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5 |
| Handelskonto | Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft | Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 35 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 |
| Löschungskonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31 bis 34 | entfällt |
| Nationalkonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20, 22, 24 bis 34 mit Ausnahme von § 29 | entfällt |
| Veräußerungskonto | Für den Verkauf zuständige Stelle | Für den Verkauf zuständige Stelle | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 30 bis 32, 34 und 35 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR302600020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51