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BEHV

Anlage 1(zu § 19 Absatz 2) Kontoarten

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3037;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Name
der Kontoart
Eröffnung
auf Antrag von
KontoinhaberFür Kontoart
vorgesehene Vorgänge und Transaktionen
Angaben zur
Eröffnung der Kontoart
AbgabekontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31, 32 und 37entfällt
Compliance-KontoVerantwortlicherVerantwortlicherAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 37Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5
HandelskontoNatürliche oder juristische Person oder PersonengesellschaftNatürliche oder juristische Personen sowie PersonengesellschaftenAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 31 bis 35Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5
LöschungskontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 31 bis 34entfällt
NationalkontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20, 22, 24 bis 34 mit Ausnahme von § 29entfällt
VeräußerungskontoFür den Verkauf zuständige StelleFür den Verkauf zuständige StelleAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß den §§ 20 bis 27, 30 bis 32, 34 und 35Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.9.2025 I Nr. 209

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR302600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e320f0a32fa485a584944d106a70d860753781a4c498351f0b3d86c6ccdcf51

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