BauPGPÜZAnerkV
§ 11Antrag und Antragsunterlagen
- 1.
- Angaben zum Produkt, Produktbereich oder Anforderungsbereich, für den eine Anerkennung beantragt wird; dabei kann auf bekanntgemachte Normen, Zulassungsleitlinien oder auf Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Bezug genommen und eine räumliche Begrenzung des Tätigkeitsbereichs beantragt werden,
- 2.
- Angabe, auf welche Funktion im Sinne des § 1 Satz 1 sich die Anerkennung beziehen soll,
- 3.
- Angaben zur Person und Qualifikation des Leiters und seines Stellvertreters, zum leitenden Personal und seiner Berufserfahrung und zum Anteil der Tätigkeit für die PÜZ-Stelle,
- 4.
- Angaben über wirtschaftliche oder rechtliche Verbindungen der PÜZ-Stelle, ihres Leiters und der bei ihr Beschäftigten zu einzelnen Herstellern,
- 5.
- Angaben zu den Räumlichkeiten und zur technischen Ausstattung der PÜZ-Stelle,
- 6.
- bei natürlichen Personen die Angabe des Alters, bei juristischen Personen, Stelle oder Überwachungsgemeinschaft Angaben des Alters des Leiters und seines Stellvertreters,
- 7.
- Angaben zu Unterauftragnehmern.
Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 5.12.2012 I 2449
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR079800996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9232eaacacbc866f012c4f37273aff1b8d51f0f329befb294f537d612f5df5f6