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BattDG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 25.11.2025 I Nr. 286

Sonst: mittelbare Änderung durch Art. 3 G v. 25.11.2025 I Nr. 286 ist berücksichtigt

Sonst: Ersetzt G 2129-53 v. 25.6.2009 I 1582 (BattG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E90B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3ae73c9c32a74a67a814ff3eb3eb635d5567a4af493d24211cc9c5a1f3c577f

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck des Gesetzes§ 2Anwendungsbereich des Gesetzes§ 3Ergänzende BegriffsbestimmungenTeil 2 Bewirtschaftung von AltbatterienKapitel 1 Vertrieb von Batterien§ 4Verkehrsverbote§ 5Registrierung der HerstellerKapitel 2 Rücknahme von AltbatterienAbschnitt 1 Pflichten des Endnutzers§ 6Pflichten des EndnutzersAbschnitt 2 Organisationen für Herstellerverantwortung§ 7Pflichten der Hersteller§ 8Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung§ 9Sicherheitsleistung§ 10Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung§ 11Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung§ 12Wegfall einer Organisation für HerstellerverantwortungAbschnitt 3 Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien§ 13Sammelziele§ 14Rücknahmepflichten der Händler§ 15Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 16Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen§ 17Überlassungspflichten DritterAbschnitt 4 Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien§ 18Rücknahmepflichten der Händler§ 19Pfandpflicht für Starterbatterien§ 20Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern§ 21Überlassungspflichten Dritter§ 22Meldung zur Zuweisung an Organisationen für HerstellerverantwortungKapitel 3 Behandlungspflichten§ 23Behandlung und BeseitigungKapitel 4 Informationspflichten§ 24Informationspflichten der Händler§ 25Informationspflichten der Organisationen für HerstellerverantwortungKapitel 5 Mitteilungspflichten§ 26Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung§ 27Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter§ 28Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger§ 29Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und RecyclingbetreibernKapitel 6 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen BehördenAbschnitt 1 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542§ 30Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542§ 31Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung§ 32Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde§ 33Befugnisse der zuständigen Behörde§ 34Vollständig automatisierter Erlass von VerwaltungsaktenAbschnitt 2 Altbatteriekommission§ 35Einrichtung, Aufgaben und Verfahren§ 36Besetzung und BenennungAbschnitt 3 Beleihung§ 37Ermächtigung zur Beleihung§ 38Aufsicht über die Beliehene§ 39Beendigung der BeleihungKapitel 7 Beauftragung Dritter, Vollzug§ 40Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung§ 41VollzugTeil 3 Beteiligung von Bundesbehörden an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe§ 42Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für StoffeTeil 4 KonformitätsbewertungKapitel 1 Bestimmungen über die notifizierende Behörde§ 43Notifizierende Behörde§ 44Aufgaben der notifizierenden Behörde§ 45Aufgaben und Befugnisse der AkkreditierungsstelleKapitel 2 Notifizierungsverfahren§ 46Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis§ 47Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen§ 48Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-KonformitätserklärungenKapitel 3 Überwachung§ 49Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie§ 50Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union§ 51Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer BatterieTeil 5 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette§ 52Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542§ 53Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse§ 54Tätigwerden der zuständigen Behörde§ 55Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle§ 56Auskunftspflichten§ 57Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten§ 58ZwangsgeldTeil 6 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 59Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenTeil 7 Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen§ 60Bußgeldvorschriften§ 61Zuständige Verwaltungsbehörde§ 62Einziehung§ 63Geändertes Unionsrecht§ 64Übergangsvorschriften