BArtSchV
Anlage 4(zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
| Lfd. Nummer | Eingangstag | Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente | Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen | Abgangstag | Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 21.1.2013 I 95
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR025810005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba1d2ddf6caaed1a7250e303bd08e1a3ff5182120abd0942da47c5a4f9c281c0