BAProVFFPrV
§ 9Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
- 1.
- Steuerung:
- a)
- Bewerten der Elemente der Unternehmenssteuerung und Analysieren von Prozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials,
- b)
- Planen von Vertriebsmanagementprozessen unter Einsatz von geeigneten Maßnahmen der Vertriebssteuerung, Marketingmaßnahmen und des Controllings,
- c)
- Auswählen und Mitgestalten von technischen Anwendungen unter Reflektion von ethischen Grundsätzen und Berücksichtigung von Haftungsfragen,
- d)
- Darstellen der Anwendungsfelder, Aktivitäten und Prozesse im Bereich der Nachhaltigkeit sowie deren Einfluss auf Steuerungsentscheidungen,
- 2.
- Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung:
- a)
- Erkennen von Trends in der Arbeitswelt und Gestalten des strukturellen Wandels im Arbeitsumfeld der Versicherungswirtschaft, dabei situationsgerechtes Einsetzen von Führungsmodellen und -rollen sowie Unterstützen des Kompetenztransfers,
- b)
- Gestalten einer situations- und aufgabenbezogenen sowie projektförmigen Arbeitsorganisation,
- c)
- Erkennen von physischen und psychischen Auswirkungen von veränderten Arbeitsprozessen auf die Mitarbeitenden und Initiieren präventiver Maßnahmen,
- d)
- Erstellen der Personalbedarfsplanung,
- e)
- Einsetzen von Methoden für das Personalmarketing, für die Personalbeschaffung, zur Personalauswahl und für einen systematischen Eintritt in das Unternehmen sowie für einen Wechsel oder Austritt aus dem Unternehmen,
- f)
- Ermitteln unternehmensbezogener und individueller Personalentwicklungsbedarfe, Ableiten kompetenzbasierter interner und externer Weiterbildungsmaßnahmen sowie Durchführen von Evaluationen und Bildungscontrolling,
- 3.
- Projektmanagement:
- a)
- Konzipieren und Initiieren von Projekten nach ermitteltem Bedarf, Darstellen von deren strategischer Bedeutung, Erkennen kritischer Entwicklungen im Projektumfeld sowie Planen eines zweckmäßigen Einsatzes von Projektmanagementmethoden, auch in der Personal- und Kostenplanung, unter Berücksichtigung von Kundenzentrierung, Digitalisierungsmöglichkeiten und Nachhaltigkeitsaspekten,
- b)
- Gestalten der Kommunikation während Projektdurchführungen und nach Projektabschlüssen,
- 4.
- Berufsausbildung:
- a)
- Planen und Organisieren der Berufsausbildung, wobei Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche des dualen Systems der Berufsausbildung berücksichtigt werden, sowie Koordinieren und Abstimmen von Aufgaben und Verantwortungsbereichen für die Durchführung der Ausbildung,
- b)
- Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans und Sicherstellen der Lernortkooperation zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung und Umsetzen dazu notwendiger administrativer Maßnahmen,
- c)
- Ableiten von Lern- und Arbeitsaufgaben aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und methodisches Gestalten von Ausbildungssituationen mit dem Ziel, die fachliche, persönliche und soziale Entwicklung von Auszubildenden zu fördern,
- d)
- Schaffen von lernförderlichen Bedingungen und Einholen und Berücksichtigen von Feedback,
- e)
- Unterstützen von Auszubildenden bei der Vorbereitung auf Prüfungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR17A0A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79