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BAProVFFPrV

§ 9Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Im Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prozesse in Versicherungsunternehmen und Vertriebseinheiten hinsichtlich möglichen Transformationspotenzials zu analysieren und die Arbeit in der Versicherungswirtschaft nachhaltig, kundenorientiert und digital zu gestalten. Dies umfasst die Fähigkeit, die Entwicklung von innovativen Produkt- und Vertriebsstrategien einzuschätzen, anzustoßen und umzusetzen. Dabei sind rechtliche Rahmenbedingungen, ökonomische Anforderungen, Nachhaltigkeitsaspekte sowie digitale und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Des Weiteren soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Führungs- und Personalentwicklungsaufgaben eigenständig unter Anwendung von Führungsgrundsätzen zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus sind Projekte zu konzipieren, zu initiieren, zu organisieren und zu präsentieren unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Projektmanagementmethoden und Kommunikationsmodellen. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Steuerung:
a)
Bewerten der Elemente der Unternehmenssteuerung und Analysieren von Prozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials,
b)
Planen von Vertriebsmanagementprozessen unter Einsatz von geeigneten Maßnahmen der Vertriebssteuerung, Marketingmaßnahmen und des Controllings,
c)
Auswählen und Mitgestalten von technischen Anwendungen unter Reflektion von ethischen Grundsätzen und Berücksichtigung von Haftungsfragen,
d)
Darstellen der Anwendungsfelder, Aktivitäten und Prozesse im Bereich der Nachhaltigkeit sowie deren Einfluss auf Steuerungsentscheidungen,
2.
Zusammenarbeit, Leadership und Personalentwicklung:
a)
Erkennen von Trends in der Arbeitswelt und Gestalten des strukturellen Wandels im Arbeitsumfeld der Versicherungswirtschaft, dabei situationsgerechtes Einsetzen von Führungsmodellen und -rollen sowie Unterstützen des Kompetenztransfers,
b)
Gestalten einer situations- und aufgabenbezogenen sowie projektförmigen Arbeitsorganisation,
c)
Erkennen von physischen und psychischen Auswirkungen von veränderten Arbeitsprozessen auf die Mitarbeitenden und Initiieren präventiver Maßnahmen,
d)
Erstellen der Personalbedarfsplanung,
e)
Einsetzen von Methoden für das Personalmarketing, für die Personalbeschaffung, zur Personalauswahl und für einen systematischen Eintritt in das Unternehmen sowie für einen Wechsel oder Austritt aus dem Unternehmen,
f)
Ermitteln unternehmensbezogener und individueller Personalentwicklungsbedarfe, Ableiten kompetenzbasierter interner und externer Weiterbildungsmaßnahmen sowie Durchführen von Evaluationen und Bildungscontrolling,
3.
Projektmanagement:
a)
Konzipieren und Initiieren von Projekten nach ermitteltem Bedarf, Darstellen von deren strategischer Bedeutung, Erkennen kritischer Entwicklungen im Projektumfeld sowie Planen eines zweckmäßigen Einsatzes von Projektmanagementmethoden, auch in der Personal- und Kostenplanung, unter Berücksichtigung von Kundenzentrierung, Digitalisierungsmöglichkeiten und Nachhaltigkeitsaspekten,
b)
Gestalten der Kommunikation während Projektdurchführungen und nach Projektabschlüssen,
4.
Berufsausbildung:
a)
Planen und Organisieren der Berufsausbildung, wobei Strukturen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche des dualen Systems der Berufsausbildung berücksichtigt werden, sowie Koordinieren und Abstimmen von Aufgaben und Verantwortungsbereichen für die Durchführung der Ausbildung,
b)
Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans und Sicherstellen der Lernortkooperation zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung und Umsetzen dazu notwendiger administrativer Maßnahmen,
c)
Ableiten von Lern- und Arbeitsaufgaben aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und methodisches Gestalten von Ausbildungssituationen mit dem Ziel, die fachliche, persönliche und soziale Entwicklung von Auszubildenden zu fördern,
d)
Schaffen von lernförderlichen Bedingungen und Einholen und Berücksichtigen von Feedback,
e)
Unterstützen von Auszubildenden bei der Vorbereitung auf Prüfungen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79

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