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§ 7Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Im Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Kundenbedarfe zu ermitteln und für diese kundenzentrierte Lösungen vor dem Hintergrund durchzuführender Risikoanalysen im Kundenbedarfsfeld zu entwickeln. In diesem Rahmen werden folgende Qualifikationsinhalte geprüft:
1.
Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter Versicherungslösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz unter Berücksichtigung von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsaspekten,
2.
Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen und Unterstützen von Gewerbekunden bei der Abwicklung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79

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