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BAProVFFPrV

§ 6Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Im Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Kundenbedarfe zu ermitteln und für diese kundenzentrierte Lösungen vor dem Hintergrund durchzuführender Risikoanalysen im Kundenbedarfsfeld zu entwickeln. In diesem Rahmen werden folgende Qualifikationsinhalte geprüft:
1.
Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter, privater und betrieblicher Versicherungslösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Unfall- sowie Alters- und Arbeitskraftvorsorge unter Einbeziehung von Finanzanlagen unter Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen, ökonomischen Anforderungen, Nachhaltigkeit, digitalen und technologischen Entwicklungen,
2.
Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen und Unterstützen von Kunden bei der Abwicklung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79

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