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BAProVFFPrV

§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ nach § 4,
2.
Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ nach § 5.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17A0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb648f63fad85504322cc2ccc7872af26d215c6cb2064d769b818efaa8655e79

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