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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Recht und über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional im Rechtswesen, Fachrichtung Gewerblicher Rechtsschutz

§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2Zulassungsvoraussetzungen
§ 3Inhalt der Prüfung
§ 4Prüfungsbereich „Büroorganisation und Rechnungswesen“
§ 5Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“
§ 6Prüfungsbereich „Recht“
§ 7Prüfungsbereich „Gewerblicher Rechtsschutz“
§ 8Form und Ablauf der Prüfung
§ 9Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
§ 10Mündliche Prüfung
§ 11Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 12Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
§ 13Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14Zeugnisse
§ 15Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 16Ausbildereignung
§ 17Übergangsvorschriften
Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2Zeugnisinhalte
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-7-61 v. 23.8.2001 I 2250 (RechtsfachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F40B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a84d27c42bb08024e4b4ecb1696eb672d70c5734ee02185ef29e14148b38013

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