BAProITFPrV
§ 29Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- 1.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach § 28 Absatz 2,
- 2.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ nach § 28 Absatz 3,
- 3.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ nach § 28 Absatz 4,
- 4.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-Projekt“ nach § 28 Absatz 5.
- 1.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ mit 20 Prozent,
- 2.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ mit 20 Prozent,
- 3.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ mit 20 Prozent sowie
- 4.
- die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-Projekt“ mit 40 Prozent.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-68 v. 9.12.2019 I 2153 (IT-FortbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1270A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36b6ca555d42354fde6a0ad5c2a6ec4d2b3ddce43a974852e1d6598abef20a95