BadeV
§ 1
Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte
Lesum,
Hunte.
Von der Verordnung nicht berührt werden die gesonderten landesrechtlichen wasserrechtlichen Bestimmungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR762700005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 20a7160a733f8ac539dd41eddb33320ba2886b94a5c5ae09546e3f78a1b53a70