BöttchMstrV
§ 3Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk
- 1.
- ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie
- 2.
- eine Situationsaufgabe nach § 6.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR02D0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49f7b8ac43cfe2f4d1bdef2cdbdd9a579115bae298155a3b2364c1c3f872decf