BöttchMstrV
Eingangsformel
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR02D0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49f7b8ac43cfe2f4d1bdef2cdbdd9a579115bae298155a3b2364c1c3f872decf
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 45 HwO
„Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 2 …“