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AZRG-DV

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Nr. 1 u. 2 G v 22.7.2026 I Nr. 222

Hinweis: Änderung durch Art. 15 Nr. 3 G v 22.7.2026 I Nr. 222 mWv 13.6.2026 bzw. 29.7.2026 bzw. 1.11.2026 bzw. mit zukünftiger Wirkung noch nicht berücksichtigt

Hinweis: Änderung durch Art. 17 G v 22.7.2026 I Nr. 222 mWv 1.11.2027 bzw. 1.5.2028 noch nicht berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR069500995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d16e30abb6fa16ceda767f5dae49b4f11535370cccd069654d793e3fc90c9bac

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelAbschnitt 1 Inhalt des Registers§ 1Inhalt der Datensätze§ 2AZR-Nummer§ 3Berichtigung eines DatensatzesAbschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde§ 4Allgemeine Regelungen§ 5Verfahren der Datenübermittlung§ 6Dokumente§ 7ÜbermittlungssperrenAbschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde§ 8Übermittlungsersuchen§ 9Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde§ 10Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren§ 11Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen§ 12Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen§ 13Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen§ 14Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche StellenAbschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person§ 15Voraussetzungen und Verfahren der AuskunftserteilungAbschnitt 5 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten§ 16Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen§ 17Einschränkung der Verarbeitung§ 18Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand§ 19Löschung von Daten, Löschungsfristen in der VisadateiAbschnitt 6 Schlußvorschriften§ 19aAuswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand§ 19bAuswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person§ 20Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes§ 21Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex§ 22Übergangsregelung aus Anlass der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2024/1347SchlußformelAnlageDaten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger