AwSV
Anlage 3(zu § 44 Absatz 4 Satz 2) Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
| Besondere örtliche Lage: | O | Wasserschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . . |
| O | Heilquellenschutzgebiet . . . . . . . . . . | |
| O | Überschwemmungsgebiet . . . . . . . . . . | |
| Sachverständigen-Prüfpflicht: (§ 46 Absatz 2 und 3 AwSV) | O | bei Inbetriebnahme |
| Datum der Inbetriebnahmeprüfung: . . . . . . . . . . | ||
| O | regelmäßig wiederkehrend alle 2,5/5 Jahre | |
| nächste Prüfung: . . . . . . . . . . | ||
| nächste Prüfung: . . . . . . . . . . | ||
| nächste Prüfung: . . . . . . . . . . | ||
| Fachbetriebspflicht: (§ 45 AwSV) | O | die Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig |
| O | die Anlage ist fachbetriebspflichtig | |
Besteht die Gefahr, dass Heizöl austreten kann, oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV).
| Feuerwehr | Telefon: 112 | |
| Polizeidienststelle | Telefon: 110 | |
| örtlich zuständige Behörde: | Telefon: . . . . . . . . . . | |
| Adresse: . . . . . . . . . . |
Stand: Geändert durch Art. 256 V v. 19.6.2020 I 1328
Sonst: §§ 57 bis 60 treten gem. § 73 Satz 1 dieser V am 22.4.2017 in Kraft
Sonst: Ersetzt V 753-13-1 v. 31.3.2010 I 377 (WasgefStAnlV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR090500017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3aeb2c8be139dbd8ce393d4a81efc5e691b70fe5abb3f34e9dd1cbddcc261bb7
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 24 AwSVPflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung
„… oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV). Das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge Heizöl ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wen …“
- § 45 AwSVFachbetriebspflicht; Ausnahmen
„… . . nächste Prüfung: . . . . . . . . . . nächste Prüfung: . . . . . . . . . . Fachbetriebspflicht: (§ 45 AwSV) O die Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig O die Anlage ist fachbetriebspflichtig Besteht die Gefahr, dass Heizöl au …“
- § 46 AwSVÜberwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
„… ranlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass Heizöl …“