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AVAG

Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.11.2015 I 2146;

Stand: geändert durch Art. 1 G v. 7.11.2022 I 1982; 2023 I Nr. 216

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR028810001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 441085a2bca64eb8fd44aa5496cd3dbc710bc65aa87601fb369ee5dbe6987a9d

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 AllgemeinesAbschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln§ 3Zuständigkeit§ 4Antragstellung§ 5Zustellungsempfänger§ 6Verfahren§ 7Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 8Entscheidung§ 9Vollstreckungsklausel§ 10Bekanntgabe der EntscheidungAbschnitt 3 Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage§ 11Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist§ 12Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren§ 13Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 14VollstreckungsabwehrklageAbschnitt 4 Rechtsbeschwerde§ 15Statthaftigkeit und Frist§ 16Einlegung und Begründung§ 17Verfahren und EntscheidungAbschnitt 5 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung§ 18Beschränkung kraft Gesetzes§ 19Prüfung der Beschränkung§ 20Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten§ 21Versteigerung beweglicher Sachen§ 22Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 23Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 24Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen ZwangsvollstreckungAbschnitt 6 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung§ 25Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache§ 26KostenentscheidungAbschnitt 7 Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung§ 27Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat§ 28Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung§ 29Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt istAbschnitt 8 Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren§ 30Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 31Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 32Mahnverfahren mit Zustellung im AuslandAbschnitt 9 Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung§ 33(weggefallen)§ 34KonzentrationsermächtigungTeil 2 BesonderesAbschnitt 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988§ 35Sonderregelungen über die Beschwerdefrist§ 36Aussetzung des BeschwerdeverfahrensAbschnitt 2 (weggefallen)(XXXX) §§ 37 bis 39(weggefallen)Abschnitt 3 Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen§ 40Abweichungen von § 22§ 41Abweichungen von § 23§ 42Abweichungen von § 24§ 43Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren§ 44Weitere SonderregelungenAbschnitt 4 Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen§ 45Abweichungen von § 22§ 46Abweichungen von § 23§ 47Abweichungen von § 24§ 48Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren§ 49Weitere SonderregelungenAbschnitt 5 (weggefallen)(XXXX) §§ 50 bis 54(weggefallen)Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen§ 55Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen§ 56Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage§ 57Bescheinigungen zu inländischen TitelnAbschnitt 7 Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen§ 58Bescheinigungen zu inländischen TitelnAbschnitt 8 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen§ 59Bescheinigungen zu inländischen Titeln