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AVAG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen

Teil 1

Allgemeines

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Zulassung der
Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§  3Zuständigkeit
§  4Antragstellung
§  5Zustellungsempfänger
§  6Verfahren
§  7Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§  8Entscheidung
§  9Vollstreckungsklausel
§ 10Bekanntgabe der Entscheidung
Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage

§ 11Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 12Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
§ 13Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 14Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde

§ 15Statthaftigkeit und Frist
§ 16Einlegung und Begründung
§ 17Verfahren und Entscheidung
Abschnitt 5
Beschränkung der
Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln
und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 18Beschränkung kraft Gesetzes
§ 19Prüfung der Beschränkung
§ 20Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
§ 21Versteigerung beweglicher Sachen
§ 22Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 23Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 24Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung
einer ausländischen Entscheidung

§ 25Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache
§ 26Kostenentscheidung
Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung
der Beschlüsse über die Zulassung
der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung

§ 27Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
§ 28Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 29Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen
deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren

§ 30Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 31Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 32Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen
Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung

§ 33(weggefallen)
§ 34Konzentrationsermächtigung
Teil 2
Besonderes

Abschnitt 1
Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988

§ 35Sonderregelungen über die Beschwerdefrist
§ 36Aussetzung des Beschwerdeverfahrens
Abschnitt 2
(weggefallen)
§§ 37
bis 39

(weggefallen)
Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
§ 40Abweichungen von § 22
§ 41Abweichungen von § 23
§ 42Abweichungen von § 24
§ 43Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 44Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel
über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 45Abweichungen von § 22
§ 46Abweichungen von § 23
§ 47Abweichungen von § 24
§ 48Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 49Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 5
(weggefallen)
§§ 50
bis 54

(weggefallen)
Abschnitt 6
Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 55Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
§ 56
§ 57
Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom
30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
§ 58Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Abschnitt 8
Haager Übereinkommen vom
2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
§ 59Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.11.2015 I 2146;

Stand: geändert durch Art. 1 G v. 7.11.2022 I 1982; 2023 I Nr. 216

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR028810001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 441085a2bca64eb8fd44aa5496cd3dbc710bc65aa87601fb369ee5dbe6987a9d

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