AusbEignV 2009
§ 4Nachweis der Eignung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008800009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ac48e0971ab43f37214f7560349b9b72f9c236b70e197030b0ef9448a8d925d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (17)
Auswahl: 8 von 17 nachgewiesenen Verweisen.
- § 2 AWPädFortbVZulassungsvoraussetzungen
„… eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 mus …“
- § 3 BäderMeistPrVGliederung und Inhalt der Prüfung
„… werb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bi …“
- § 3 BauMaschMeistPrVGliederung und Inhalt der Prüfung
„… werb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bi …“
- § 2 BPädFortbVZulassungsvoraussetzungen
„… eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 mus …“
- § 16 BuTMedienMstrBAProFVNachweis der Ausbildereignung
„… arbeitspädagogischen Qualifikationen nachzuweisen durch 1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder 2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildu …“
- § 4 HwFwBAProKaufmMFVNachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
„… en §§ 4 und 5 der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung, 2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder 3. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungse …“
- § 3 IMPMedBAProPrFPrVNachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
„… ionen ist von der zu prüfenden Person nachzuweisen durch 1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder 2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildu …“
- § 2 IndMetMeistV 1997Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
„… werb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bi …“