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AnzV

Anlage 12(zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV) NTSI ECB-CONFIDENTIAL

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 - 1757;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


NTSI
ECB-CONFIDENTIAL


Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –

(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –

(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)


Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts
1.  Angaben zur Person

□ Herr    □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
GeburtsdatumGeburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
2.  Art der Anzeige

□–Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□–Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)
3.  Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen

□Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)□sonstiges Unternehmen
□Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
mit Wirkung vom
□Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□als Geschäftsleiter(in)□als Mitglied
des Aufsichtsrats
□als Mitglied
des Verwaltungsrats
□als Mitglied
des Beirats
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung
; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)
wird durch die BBk ausgefüllt
Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
Identnummer des
Unternehmens
4.  Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
□  Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.
Ort/Datumeigenhändige Unterschrift








Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
a.
Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b.
Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
□ JA
□ NEIN
c. 
Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
a)
Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *)
b)
Land
c)
Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens
d)
Größe des Unternehmens
e)
Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben)
f)
Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats
g)
Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion)
h)
Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen
i)
Mandatsdauer (von – bis)
j)
Zusätzliche Anmerkungen
k)
Anzahl der Sitzungen pro Jahr
l)
Zusätzliche Informationen


d.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
e.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
f.
Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:

g.
Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
h.
Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat


oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.
Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR324500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7a9f0e59fe15a8f68dba23bd910c92c2be63f34512256e127cbbe4669ddc8c8

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 1 KWGBegriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung

    „… . Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen □ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. …“

  • § 24 KWGAnzeigen; Verordnungsermächtigung

    „… holding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank – (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher B …“

  • § 1 ZAGBegriffsbestimmungen

    „… er gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) □ sonstiges Unternehmen □ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit mit Wirkung vom …“