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AnzV

Anlage 9(zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVVASI ECB-CONFIDENTIAL

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1739 - 1740;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


PVVASI
ECB-CONFIDENTIAL


Personelle Veränderungen
des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und
Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –

(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Mitglied des Aufsichtsrats
Identnummer des Instituts
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft

Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, RechtsträgerkennungBAK-Nummer (sechsstellig)


2.  Art der Anzeige


□–Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)
–Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG)
□–Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)
–Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG)


3.  Angaben zur Person


□ Herr    □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen


4.  Angaben zur Tätigkeit


□Wurde bestellt mit Wirkung vom
□Scheidet aus mit Wirkung vom
zum/als:
Gesellschaftsrechtliche Funktion
Grund des Ausscheidens


5.  Bemerkungen






6.  Anlagen


□Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
□Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
□Lebenslauf
□Auszug aus dem Gewerbezentralregister
□Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
□Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens
□Sonstiges:








Sachbearbeiter(in)Telefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift




oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR324500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7a9f0e59fe15a8f68dba23bd910c92c2be63f34512256e127cbbe4669ddc8c8

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 24 KWGAnzeigen; Verordnungsermächtigung

    „… s Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG) – Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholdin …“