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AnzV

Anlage 15

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 70)
Anlage 15 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 03.00 mit dem Titel "Informationen über Risikoträger mit Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr“. In dieses Formular sind Eintragungen zur Anzahl der Risikoträger mit einer Vergütung von einer Million Euro oder mehr vorzunehmen, aufgeteilt auf Vergütungsstufen in Schritten von 500.000 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR324500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7a9f0e59fe15a8f68dba23bd910c92c2be63f34512256e127cbbe4669ddc8c8

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