AltersVersErhV
§ 3
Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
- 1.
- die Formen der betrieblichen Altersversorgung,
- 2.
- die Zahl der Unternehmen, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen und die Zahl der Arbeitnehmer, die eine betriebliche Versorgungsleistung zu erwarten haben,
- 3.
- die durchschnittliche Höhe der monatlichen Versorgungsleistung, die im Zeitpunkt der Erhebung nach 35 Dienstjahren im Unternehmen erreicht wird,
- 4.
- die Aufwendungen der Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung im Jahre 1973.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006810974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b9934a96d55281bc933b43a1e1d66f8a8bc47cf2fc36145bada192402f104e2a