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AltersVersErhV

§ 6

Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung

Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006810974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b9934a96d55281bc933b43a1e1d66f8a8bc47cf2fc36145bada192402f104e2a

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