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AgrarGeoSchDG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.1.2026 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 11.1.2026 I Nr. 9 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 16 dieses G am 16.1.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0090B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 843a5cbfc40af47db198e475e2793b34704e01e20db92056863e7d3b3a3576f5

XML-Quelle beim Herausgeber