AFVFinV
Eingangsformel
Verordnung über die Finanzierung der Verwaltung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000200017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f970f6e354aeb6c8cfc25cc3512e1c281758e88734d84741a24eab4dbebb6fa3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 65 SGB 11Ausgleichsfonds
„Auf Grund des § 65 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 2 Nummer 33 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) eingefügt worden ist, verordnet das …“