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AFVFinV

§ 2Inkrafttreten

Verordnung über die Finanzierung der Verwaltung des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000200017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f970f6e354aeb6c8cfc25cc3512e1c281758e88734d84741a24eab4dbebb6fa3

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