AdVermiStAnKoV
§ 4Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- 1.
- Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Adoptionsvermittlungsverfahren,
- 2.
- Anzahl der abgebrochenen Adoptionsvermittlungsverfahren,
- 3.
- Anzahl der laufenden Adoptionsvermittlungsverfahren,
- 4.
- Anzahl der selbst erstellten Eignungsberichte,
- 5.
- Nationalität und Alter der vermittelten Kinder,
- 6.
- Aufschlüsselung der durchschnittlichen Kosten eines Adoptionsvermittlungsverfahrens nach Heimatstaaten,
- 7.
- Wirtschaftsplan für das auf das Berichtsjahr folgende Jahr,
- 8.
- Jahresabschluss für das abgelaufene Kalenderjahr, der durch eine geeignete unabhängige Stelle geprüft sein muss,
- 9.
- Einrichtung von Nebenstellen und eine Beschreibung ihrer Aufgaben, soweit dort keine Adoptionsvermittlung durchgeführt wird.
Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 3 G v. 12.2.2021 I 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR126600005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21c78114995e35c3f4abce8181aae6d1b38f4345203d3fa2a0dd99faaab131c3