AdVermiStAnKoV
§ 3Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- 1.
- Änderung der Satzung, insbesondere aufgrund Verlegung des Sitzes,
- 2.
- Änderung der Vertretung unter Vorlage der in § 1 Abs. 1 Nr. 9 genannten Unterlagen,
- 3.
- Wegfall der Gemeinnützigkeit,
- 4.
- Ausscheiden einer Fachkraft,
- 5.
- Einstellung einer Fachkraft oder einer Person nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes unter Vorlage der in § 1 Abs. 1 Nr. 8 und 9 genannten Unterlagen,
- 6.
- Wechsel oder Hinzutreten einer kooperierenden Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden,
- 7.
- Wegfall der Zulassung einer kooperierenden Stelle im Heimatstaat,
- 8.
- Wegfall der Zulassung der Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft im Heimatstaat,
- 9.
- wesentliche Veränderungen im Ablauf des Adoptionsvermittlungsverfahrens und
- 10.
- Auflösung der Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.
Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 3 G v. 12.2.2021 I 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR126600005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21c78114995e35c3f4abce8181aae6d1b38f4345203d3fa2a0dd99faaab131c3