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AbwUTechAusbV

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“,
2.
„Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen“,
3.
„Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR18B0C0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ee35501ca575736bf62ae3b8de70843be97200de03114e12708851d049be3dc7

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