ÜblG 5
§ 4Einnahmen aus Finanzmonopolen und Steuern
Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
- 1.
- die Zölle,
- 2.
- die der konkurrierenden Gesetzgebung unterworfenen Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer,
- 3.
- die Umsatzsteuer,
- 4.
- die Beförderungsteuer,
- 5.
- die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,
- 6.
- der Bundesanteil an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003350959
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84edea119ed9875999957c7fc14a3cb6f4fe6345655d5e3ef5e254b6cdad792b