ÄApprOÄndV 4
Eingangsformel
Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014820983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43bc4590ed99278f4c25ed82e0ce0605156e99f92a0c5055d513c1baf82fd001
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 BÄO
„Auf Grund des § 4 der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1885) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:“