ÄApprOÄndV 4
Art 3
Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014820983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43bc4590ed99278f4c25ed82e0ce0605156e99f92a0c5055d513c1baf82fd001
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 15 BÄO(weggefallen)
„Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.“