Beim Bauen können Vertragsfragen, Mängel, Verzögerungen und behördliche Anforderungen zusammenkommen. Die Kanzlei STEINWACHS berät zu baurechtlichen und immobilienrechtlichen Anliegen. Ausgangspunkt sind Ihr Bauvorhaben, die vorhandenen Vereinbarungen und das konkrete Problem.
Für Bauverträge gelten die Regelungen des Werkvertragsrechts und die besonderen Vorschriften der §§ 650a ff. BGB. Bei Architekten- und Ingenieurverträgen richtet sich der vertragliche Leistungsumfang insbesondere nach den vereinbarten Planungs- und Überwachungszielen; § 650p BGB regelt die vertragstypischen Pflichten. Welcher Anspruch besteht, lässt sich erst anhand der konkreten Vereinbarungen und des tatsächlichen Ablaufs beurteilen.
Den rechtlichen Überblick finden Sie unter Bau- und Architektenrecht. Weitere Informationen bieten unsere Seiten zur Abnahme von Bauleistungen und zu Baugenehmigung und Nutzungsänderung.
Je nach Anliegen helfen der Bau- oder Architektenvertrag, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Nachträge, Rechnungen, Abnahmeprotokolle und der bisherige Schriftwechsel. Bei Mängeln sind Fotos mit zeitlicher Zuordnung und eine Beschreibung des betroffenen Bauteils nützlich. Bei einem behördlichen Verfahren sollte die Entscheidung vollständig mit ihrer Rechtsbehelfsbelehrung vorliegen.
Unser Kanzleistandort ist Hamburg. Daneben stehen unsere Büros in Berlin und Bremen für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Für die rechtliche Prüfung eines Bauvorhabens ist auch dessen Lage relevant, insbesondere bei landesrechtlichen und örtlichen Bauvorgaben.
Für angrenzende Fragen finden Sie weitere Informationen zum öffentlichen Baurecht, zum Immobilien- und Grundstücksrecht und zu SOKA-BAU.
Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzleistandort Hamburg und Zweigstellen in Berlin und Bremen.