Baurecht

Anwalt für Baurecht: Bauvertrag, Baumängel und Architektenrecht

Beim Bauen können Vertragsfragen, Mängel, Verzögerungen und behördliche Anforderungen zusammenkommen. Die Kanzlei STEINWACHS berät zu baurechtlichen und immobilienrechtlichen Anliegen. Ausgangspunkt sind Ihr Bauvorhaben, die vorhandenen Vereinbarungen und das konkrete Problem.

Wobei benötigen Sie Unterstützung?

  • Bauvertrag: Leistungsumfang, Nachträge, Abrechnung und Streit über zusätzliche Arbeiten.
  • Baumängel und Abnahme: dokumentierte Mängel, Abnahmeprotokolle und der bisherige Austausch mit den Beteiligten.
  • Bauzeit und Bauablauf: Verzögerungen, vereinbarte Termine und die Zuordnung ihrer Ursachen.
  • Architektenrecht: Planung, Bauüberwachung, Haftungsfragen und Honorar.
  • Grundstück und Nutzung: Bebaubarkeit, Genehmigung und geplante Nutzungsänderung.

Bauvertrag und Architektenvertrag unterscheiden

Für Bauverträge gelten die Regelungen des Werkvertragsrechts und die besonderen Vorschriften der §§ 650a ff. BGB. Bei Architekten- und Ingenieurverträgen richtet sich der vertragliche Leistungsumfang insbesondere nach den vereinbarten Planungs- und Überwachungszielen; § 650p BGB regelt die vertragstypischen Pflichten. Welcher Anspruch besteht, lässt sich erst anhand der konkreten Vereinbarungen und des tatsächlichen Ablaufs beurteilen.

Den rechtlichen Überblick finden Sie unter Bau- und Architektenrecht. Weitere Informationen bieten unsere Seiten zur Abnahme von Bauleistungen und zu Baugenehmigung und Nutzungsänderung.

Unterlagen für die erste Prüfung

Je nach Anliegen helfen der Bau- oder Architektenvertrag, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Nachträge, Rechnungen, Abnahmeprotokolle und der bisherige Schriftwechsel. Bei Mängeln sind Fotos mit zeitlicher Zuordnung und eine Beschreibung des betroffenen Bauteils nützlich. Bei einem behördlichen Verfahren sollte die Entscheidung vollständig mit ihrer Rechtsbehelfsbelehrung vorliegen.

Hamburg und unsere Büros in Berlin und Bremen

Unser Kanzleistandort ist Hamburg. Daneben stehen unsere Büros in Berlin und Bremen für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Für die rechtliche Prüfung eines Bauvorhabens ist auch dessen Lage relevant, insbesondere bei landesrechtlichen und örtlichen Bauvorgaben.

Für angrenzende Fragen finden Sie weitere Informationen zum öffentlichen Baurecht, zum Immobilien- und Grundstücksrecht und zu SOKA-BAU.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzleistandort Hamburg und Zweigstellen in Berlin und Bremen.