ZwrMechMstrV
§ 9Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Zweiradmechaniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,
- b)
- Erfassen von physiologischen Voraussetzungen des Kunden, insbesondere der relevanten Körpermaße und Bewegungsabläufe, und daraus ergonomische und technische Anforderungen an das Fahrzeug ableiten,
- c)
- Feststellen und Dokumentieren der technischen Voraussetzungen des Fahrzeugzustandes und dabei insbesondere die Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüfen und dokumentieren sowie
- d)
- Ergebnisse der Tätigkeiten nach den Buchstaben a bis c dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Maschinen, Werkzeugen, Geräten, Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und daraus Konsequenzen ableiten,
- c)
- Skizzen und technische Zeichnungen unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen,
- d)
- Kriterien für die Vergabe von Serviceleistungen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und rechtlichen Bestimmungen, sowie Angebote bewerten und
- e)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, kostenbezogene, gestalterische, ergonomische, rechtliche, sicherheitstechnische Gesichtspunkte, Hersteller- und Produktinformationen sowie Herstellerfreigaben erläutern und abwägen und daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote mit branchenspezifischer Software erstellen und
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 95 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-158 v. 29.8.2005 I 2562 (ZwrMechMstrV 2005)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011700021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95eab070fb649e2a542b5dd826031086f168b3b64428394a2aaad80bbd1a69c1