ZVFV
§ 3Abweichungen von den Formularen
Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung
- 1.
- nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 und
- 2.
- unter der Voraussetzung, dass durch die Abweichungen Folgendes nicht beeinträchtigt wird:
- a)
- die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der eingereichten Formulare sowie
- b)
- die Zuordnung von Text zu den jeweiligen Sinneinheiten, die durch eine mit einem Buchstaben versehene eckige Klammer gekennzeichnet sind (Module).
- 1.
- die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen,
- 2.
- die Währungsangaben in den Formularen zu ändern,
- 3.
- unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung vorzunehmen,
- 4.
- den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern,
- 5.
- den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A und zum Schuldner in Modul B in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5 insgesamt mehrfach zu verwenden,
- 6.
- den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet,
- a)
- insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen,
- b)
- insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen,
- 7.
- weitere Anlagen beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können.
- 1.
- Absatz 2 Nummer 4 und 6 Buchstabe a nicht anwendbar,
- 2.
- Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b nur bei den Modulen Q, R und S des Formulars der Anlage 5 und nur dann anwendbar, wenn das jeweils am Anfang des betreffenden Moduls befindliche Kontrollkästchen nicht markiert wird.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.5.2026 I Nr. 132
Sonst: Ersetzt V 310-4-16 v. 23.8.2012 I 1822 (ZVFV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR236810022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56ace1f656c67a8a5624c19d8d6b98c3754f044207c5094561db03dac1049613