ZVFV
§ 1Einführung von Formularen
Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung
- 1.
- für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach Absatz 1 das Formular der Anlage 6,
- 2.
- für Anträge nach Absatz 3
- a)
- wegen Geldforderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, das Formular der Anlage 7 und
- b)
- wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche das Formular der Anlage 8.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.5.2026 I Nr. 132
Sonst: Ersetzt V 310-4-16 v. 23.8.2012 I 1822 (ZVFV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR236810022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56ace1f656c67a8a5624c19d8d6b98c3754f044207c5094561db03dac1049613
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 753 ZPOVollstreckung durch Gerichtsvollzieher; elektronischer Rechtsverkehr; Verordnungsermächtigungen
„(1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilpr …“
- § 758a ZPORichterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit
„… ird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 d …“
- § 829 ZPOPfändung einer Geldforderung; Verordnungsermächtigung
„… ormulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung …“