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ZVFV

§ 6Übergangsregelung

Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung

(1) Für bis einschließlich 30. September 2025 gestellte
1.
Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen,
2.
Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung,
3.
Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und
4.
Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung
dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch diese Verordnung in der Fassung vom 24. November 2023 für solche Aufträge und Anträge bestimmt sind.
(2) Ist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen die Nutzung der Formulare der Anlagen 1 und 6 verbindlich, so müssen diese Formulare erst für solche Vollstreckungsaufträge genutzt werden, die ab dem 1. Oktober 2025 gestellt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.5.2026 I Nr. 132

Sonst: Ersetzt V 310-4-16 v. 23.8.2012 I 1822 (ZVFV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR236810022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56ace1f656c67a8a5624c19d8d6b98c3754f044207c5094561db03dac1049613

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (2)
  • § 758a ZPORichterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit

    „… trechtlicher Geldforderungen, 2. Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, 3. Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und 4. Anträge auf Erlass eines Pf …“

  • § 829 ZPOPfändung einer Geldforderung; Verordnungsermächtigung

    „… nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, 3. Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung und 4. Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung …“