ZuckArtV 2003
§ 3Verkehrsverbote
Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten
- 1.
- Lebensmittel, die mit einer in Anlage 1 aufgeführten Bezeichnung versehen sind, ohne der betreffenden Begriffsbestimmung zu entsprechen,
- 2.
- Lebensmittel nach Anlage 1 Nr. 4, 5 oder 6, die nach § 2 Abs. 3 als "weiß" bezeichnet sind, ohne den Anforderungen dieser Bestimmung zu entsprechen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 V v. 5.7.2017 I 2272
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR209800003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97b4ae26d30accb2ac898d8e0b1827793923ad9a55548fbdcdbb993fa426fd97