ZTRV
§ 6Inhalt der Sterbefallmitteilungen
Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters
- 1.
- Registrierungsdaten des übermittelnden Standesamts,
- 2.
- Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht des Verstorbenen,
- 3.
- Tag und Ort der Geburt des Verstorbenen,
- 4.
- Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
- 5.
- Staat der Geburt, wenn der Verstorbene im Ausland geboren worden ist,
- 6.
- Todestag oder Todeszeitraum,
- 7.
- Sterbeort, bei Sterbefall im Ausland mit Angabe des Staates,
- 8.
- Staatsangehörigkeit des Verstorbenen,
- 9.
- Angaben darüber, dass der Verstorbene für tot erklärt worden ist oder seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist,
- 10.
- letzter Wohnsitz des Verstorbenen,
- 11.
- Beurkundungsdatum des Sterbefalls.
- 1.
- Familienstand des Verstorbenen,
- 2.
- Familienname, Geburtsname und Vornamen des Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
- 3.
- Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen und im Falle des Vorversterbens des Ehegatten oder Lebenspartners zusätzlich Tag, Ort und Registrierungsdaten von dessen Tod,
- 4.
- Familienname, Vornamen und Anschrift von Kindern des Erblassers,
- 5.
- Familienname, Vornamen und Anschrift von nahen Angehörigen und anderen möglichen Auskunftgebern,
- 6.
- Angaben über vorhandenes Nachlassvermögen,
- 7.
- etwaige Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Nachlasssicherung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 25.6.2021 I 2154
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR138600011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8acd7d69e74b05daac3ad1bd2acd6127c9e1e37bfbc95e3504266962f05d918
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 78e BNotOSterbefallmitteilung
„(1) Die Sterbefallmitteilung nach § 78e Satz 1 der Bundesnotarordnung enthält folgende Daten: 1. Registrierungsdaten des übermittelnden Standesamts, 2. Familienname, Geburtsname, Vornamen u …“