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ZLBBLehrV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Nachgewiesener Text dokumentarisch noch nicht bearbeitet +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10F0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c5744b8951153a86c4ec182050b97e29dfbae9108273dbab8c3305c577888ec0

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