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ZKDSG

§ 3Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten

Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Verboten sind
1.
die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2.
der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3.
die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 6.5.2024 I Nr. 149

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02bf76de7b862cb4e3ee1a683f05e30a51c142701e24b6af23aa9b9277473162

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