ZKDSG
§ 3Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten
Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten
- 1.
- die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 2.
- der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
- 3.
- die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR109000002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02bf76de7b862cb4e3ee1a683f05e30a51c142701e24b6af23aa9b9277473162