ZirkRegV
§ 3Datenerhebung
- 1.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort des Antragstellers sowie den Ort der jeweiligen Gewerbeanmeldung,
- 2.
- Name des Betriebes, in dem der Antragsteller tätig ist, und im Fall eines Winterquartiers dessen Anschrift,
- 3.
- Name des Inhabers des Betriebes nach Nummer 2,
- 4.
- die Räume und die Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind,
- 5.
- die Art der betroffenen Tiere und
- 6.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort der für die Tätigkeit verantwortlichen Person.
- 1.
- die jeweilige Anzahl der Tiere einer Art, die vom Erlaubnisinhaber zu den in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d genannten Zwecken gehalten werden sowie deren Kennzeichnung, soweit eine solche durch die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben ist,
- 2.
- die in Absatz 1 genannten Daten.
Stand: Geändert durch Art. 5 V v. 12.12.2013 I 4145
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR037600008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 74b9c71ef91f09a81e2a3f090d49bfbd87eff235c7e6141da65738b5596446e1