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ZirkRegV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 V v. 12.12.2013 I 4145

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR037600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 74b9c71ef91f09a81e2a3f090d49bfbd87eff235c7e6141da65738b5596446e1

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