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ZHG

II. Eingliederung der Dentisten

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 16.4.1987 I 1225;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 19.5.2020 I 1018

Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 22.7.2026 I Nr. 225 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002210952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 469e57b4e3a237f46dc74fe886466f900082ce2dc33065baad676a88b7e12a00

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