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ZerlG

Zerlegungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR199810998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75dda7121a18d2f18a72031659a9e99e4a162131282df9d872b616d722bb4733

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Unmittelbare Steuerberechtigung§ 1Unmittelbare Steuerberechtigung§ 1aUnmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen RechtsverordnungAbschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer§ 2Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer§ 3Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer§ 4Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen§ 5Abrechnung der Zerlegung§ 6Verfahrensrechtliche VorschriftenAbschnitt 3 Zerlegung der Lohnsteuer§ 7Zerlegung der LohnsteuerAbschnitt 4 Zerlegung des Zinsabschlags§ 8Zerlegung der KapitalertragsteuerAbschnitt 4a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird§ 8aZerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen RechtsverordnungAbschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften§ 9Zahlungen im Clearingverfahren§ 10Erlöschen der Ansprüche§ 11Rechtsweg§ 12Anwendung