ZensVorbG 2022
§ 9aDatenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
- 1.
- aller zum Stichtag gemeldeten Personen,
- 2.
- derjenigen abgemeldeten Personen, die vor oder am 13. Oktober 2018 verstorben oder weggezogen sind und deren Abmeldung am 13. Oktober 2018 nicht im Melderegister eingetragen war, sowie
- 3.
- derjenigen abgemeldeten Personen, die vor oder am 13. Oktober 2018 geboren oder zugezogen sind und deren Anmeldung am 13. Oktober 2018 nicht im Melderegister eingetragen war.
- 1.
- Ordnungsmerkmal im Melderegister,
- 2.
- Familienname, frühere Namen, Vornamen und Vornamen vor Änderung, Doktorgrad,
- 3.
- Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze, Vorname und Name des Wohnungsinhabers,
- 4.
- Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- 5.
- Geburtsdatum,
- 6.
- Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
- 7.
- bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
- 8.
- Geschlecht,
- 9.
- Staatsangehörigkeiten,
- 10.
- Familienstand,
- 11.
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
- 12.
- Datum des Beziehens der Wohnung,
- 13.
- Datum des Zuzugs in die Gemeinde,
- 14.
- Datum der Anmeldung,
- 15.
- Datum des Wohnungsstatuswechsels,
- 16.
- Datum der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft,
- 17.
- Datum der Auflösung der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft,
- 18.
- Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
- 19.
- Datum des Zuzugs aus dem Ausland,
- 20.
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
- 1.
- Anschrift in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
- 2.
- Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
- 3.
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal des Ehegatten oder des Lebenspartners,
- 4.
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und Ordnungsmerkmal der minderjährigen Kinder sowie
- 5.
- Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Ordnungsmerkmal der gesetzlichen Vertreter.
- 1.
- Sterbedatum,
- 2.
- Datum des Auszugs aus der Wohnung,
- 3.
- Datum der Abmeldung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR038800017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aebf26decc96295c1c1a00822125ff9146edf5cab8ac77bd4a04c378e31e7dc7