ZensG 2011
§ 9Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
- 1.
- Merkmale aus der Gebäude- und Wohnungszählung:
- a)
- Name und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,
- b)
- Zahl der Bewohner je Wohnung, soweit bekannt,
- c)
- Art der Nutzung,
- d)
- Fläche der Wohnung,
- e)
- Zahl der Räume,
- 2.
- Merkmale aus den Melderegistern:
- a)
- Ordnungsnummer der Person im Melderegister,
- b)
- Familienname, frühere Namen und Vornamen,
- c)
- Tag der Geburt,
- d)
- Geschlecht,
- e)
- Staatsangehörigkeiten,
- f)
- Familienstand,
- g)
- Wohnungsstatus (nur eine Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
- h)
- Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
- i)
- Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
- j)
- Tag des Beziehens der Wohnung,
- k)
- Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
- l)
- Zuzug aus dem Ausland,
- m)
- Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
- n)
- Familienname, frühere Namen, Vornamen und Tag der Geburt und Ordnungsnummer der Kinder sowie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer des gesetzlichen Vertreters,
- o)
- Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- p)
- Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- q)
- Anschrift der wohnungsgebenden Person,
- r)
- Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR178110009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45af0a78a837dd10c984e1ced793cbf3facf00720295e37a02c56c3a323f60eb