WZG§4UPOVBek
Anlage
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Abkürzung
der französischen Bezeichnung des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
UPOV
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001850972
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d03f99c7e6dd00e4487bb6ca33f65a2bcd6924f35e4b61f56a797121e8ce2699