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WZG§4UmwSchBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 221ca753f68d9bc19c9fcd5af39de8fd89089f8ec39ba9645a69b4122ae6adf2

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