WZG§4UmwSchBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
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- der Auszeichnung der Queen für Verdienste auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Anlage 1),
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- des BENELUX-Markenamts (Anlage 2),
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- des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (Anlage 3) und
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- der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (UNEP) in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. März 1993 (BGBl. I S. 398).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR115500993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 221ca753f68d9bc19c9fcd5af39de8fd89089f8ec39ba9645a69b4122ae6adf2